Allgemeine Verkaufs- Einkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma Glas Baumgartner GmbH
   
  I. Bedingungen für Geschäfte mit Kunden, die keine Verbraucher sind:
   
  1. Abwehrklausel:
   
  Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen unseres Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
   
   
  2. Lieferfristen:
   
  Eine Lieferzeitangabe ist nur dann verbindlich, wenn diese Verbindlichkeit ausdrücklich mit unserem Kunden vereinbart wurde. Unverbindliche und andere Lieferzeitangaben stellen nur einen unverbindlich erwünschten Lieferzeitpunkt dar.
   
   
  3. Vertragschluss:
   
  3.1. Unsere Angebote sind unverbindlich und stellen nur eine Aufforderung an den Kunden dar, uns seinerseits ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu übermitteln. Der Vertrag kommt zu Stande mit Eingang unserer Auftragsannahme, die auch in Form einer Auftragsbestätigung erfolgen kann, bei unserem Kunden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn wir innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des vor genannten Angebotes des Kunden unsererseits den Auftrag annehmen.
Die obige Regelung gilt nicht, wenn uns der Kunde um ein verbindliches Angebot gebeten hat.
   
  3.2. Gibt der Kunde ohne vorheriges Angebot unsererseits eine Bestellung herein, erklärt er verbindlich, die Ware erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt dann mit Erhalt unserer Auftragsannahme, die auch in Form einer Auftragsbestätigung erfolgen kann, durch den Kunden oder aber auch durch Auslieferung der bestellten Ware zu Stande. Dies gilt jedoch nur dann, wenn wir innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Bestellung des Kunden entweder die Auftragsannahme erklären oder aber die Ware ausliefern. Für Rechnungen über Werklieferungen oder sonstige Leistungen besteht für Privatpersonen eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren.
   
   
  4. Selbstbelieferungsvorbehalt:
   
  Im kaufmännischen Geschäftsverkehr erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die nicht richtige oder rechtzeitige Belieferung von uns nicht zu vertreten ist.
Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nicht-Verfügbarkeit der Leistung unverzüglich nach Bekanntwerden zu informieren und etwaige Gegenleistungen des Kunden, die dieser bereits erbracht hat, diesem unverzüglich rückzuerstatten.
   
   
  5. Auskünfte:
   
  Auskünfte über Verwendungs- oder Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware geben wir nach bestem Gewissen aufgrund unseres derzeitigen Kenntnisstandes, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
   
   
  6. Gewährleistung; Haftung
   
  6.1. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt auch die Rügepflicht entsprechend den §§ 377, 378 HGB.
   
  6.2. Wir setzen bei unserem Kunden voraus, dass er um die physikalischen Verhaltensweisen und die Eigenschaften von Glas bzw. Mehrscheiben-Isolierglas weiß.
Nicht gerügt werden können Interferenzerscheinungen, Benetzbarkeit von Glasoberflächen, barometrisch bedingte Doppelscheibeneffekte, Anisotropien bei ESG/TVG, Kondensation auf den Außenflächen von Isolierglas und möglicherweise auftretende Klappergeräusche bei Sprossenisolierglas. Solche Erscheinungen sind stoffbedingt und können nicht reklamiert werden.
   
  6.3. Der Besteller unserer Produkte hat eigenverantwortlich für die richtige Glasdickendimensionierung gemäß den jeweils geltenden technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen zu sorgen (Stand Sept. 1998). Eine Haftung für die bautechnisch erforderliche Dickendimensionierung der zu liefernden Gläser wird nicht übernommen.
   
  6.4. Die angegebenen Funktionswerte beziehen sich auf das Format von Prüfscheiben für Messungen nach DIN.
   
  6.5. Die von uns gelieferten Scheiben sind vor dem Einglasen auf sichtbare Mängel zu prüfen.
   
  6.6. Für die Berechnung der Fläche werden Breite und Höhe auf durch drei teilbare volle Maße aufgerundet. Die Mindestberechnungsgröße bei Mehrscheibenisoliergläsern beträgt 0,45 m2.
   
  6.7. Der Kunde ist verpflichtet, beim Einbau des von uns gelieferten Materiales die technischen Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik und die Interpane-Verarbeitungsrichtlinien einzuhalten. Wird Mehrscheibenisolierglas eingebaut, so sind darüber hinaus die Interpane-Verglasungsrichtlinien einzuhalten.
Der Kunde kann uns gegenüber keine Mängel unserer Ware geltend machen, die sich aus der Nichtbefolgung der obigen Vorschriften ergeben haben.
   
  6.8. Bei Isolierglaseinheiten übernehmen wir für ein Nichtbeschlagen der Scheibenoberflächen im Scheibenzwischenraum die Gewährleistung nur für ortsübliche Umweltbedingungen.
   
  6.9. Wir weisen darauf hin, dass herstellungsbedingte Abweichungen bei Maßen, Glasdicken, Glasgewichten sowie Farbtönungen und Inhalten im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig sind und in diesem Rahmen vom Kunden nicht gerügt werden können. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung aus einer etwaig eingegangenen Beschaffenheitsvereinbarung.
   
  6.9.1. Die Angaben zu der zu liefernden Ware in unseren Angeboten, insbesonder Maßangaben, stellen lediglich die Beschreibung der zu liefernden Ware dar und führen nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.
   
  6.9.2. Führen wir im Kundenauftrag Bohrungen bei Glasscheiben und anderen von uns zu liefernden Artikeln durch, so können sich aus technisch unvermeidbaren Gegebenheiten geringfügige Abweichungen der Situierung der Bohrung gegenüber den Maßvorgaben des Kunden ergeben. Solche geringfügigen Abweichungen liegen innerhalb der zulässigen Toleranzen und können nicht als Mangel gerügt werden.
   
   
  7. Haftungsbeschränkung:
   
  Gegenüber Ansprüchen des Kunden, die auf einer verschuldensabhängigen Anspruchsgrundlage beruhen, insbesondere Schadensersatzansprüche, haften wir nicht bei nur leicht fahrlässiger Pflichtenverletzung durch uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns.
Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
   
   
  8. Transportgestelle:
   
  Wird unsere Ware bei unseren Kunden in Transportgestellen angeliefert, so ist der Kunde uns gegenüber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Transportgestell unbeschädigt erhalten bleibt und an uns nach spätestens 20 Arbeitstagen zurückgegeben wird.
   
   
  9. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht:
   
  Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen unseres Hauses nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen eigenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
   
   
  10. Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht:
   
  10.1. Für den kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Gerichtsstand Traunstein vereinbart.
   
  10.2. Auf den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden, die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
   
   
  II. Geschäftsbedingungen, die für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gelten:
   
  Im geschäftlichen Verkehr mit unseren Kunden, die Verbraucher sind, gelten folgende Klauseln aus der obigen Darstellung unter Ziff. I.:
   
  1. Ziff. I.2. (Lieferfristen)
   
  2. Ziff. I.3. (Vertragsschluss)
   
  3. Ziff. I.5 (Auskünfte)
   
  4. Ziff. I.6 (Gewährleistung,), jedoch ohne die dortige Ziff. 6.1.
   
  5. Ziff. I. 8. (Transportgestelle)
   
   
  6. Haftungsbeschränkung:
   
  Bei verschuldensabhängigen Ansprüchen des Kunden auf Schadenersatz haften wir nicht, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
Die obige Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.